DAC8: Datenerfassung ab 2026, erste Meldung 2027
Seit 1. Januar 2026 erfassen betroffene Anbieter die meldepflichtigen Krypto-Daten ihrer Kundinnen und Kunden. Die erste Meldung für 2026 ist nach der EU-Zeitachse spätestens bis 30. September 2027 vorgesehen; anschließend werden die Daten zwischen den zuständigen Behörden ausgetauscht. Das ändert die Steuerregeln nicht, wohl aber die Datengrundlage der Finanzverwaltung.
Deine Vorgänge aufbereiten
Der Steuer Check ordnet deine Vorgänge nach den Regeln deines Landes ein, damit deine eigenen Zahlen und die gemeldeten zusammenpassen.
Steuer Check öffnen Kostenlos · ohne Anmeldung · Berechnung läuft in deinem BrowserWorum es geht
DAC8 ist eine europäische Regelung zur Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen. Sie erweitert einen bestehenden Rahmen, der für Bankkonten seit Jahren gilt, auf Kryptowerte. Dienstleister, die Krypto für Kundinnen und Kunden verwahren oder handeln, werden verpflichtet, bestimmte Angaben zu melden.
Der Vergleich mit Bankkonten trifft es gut. Auch dort war der automatische Austausch zunächst neu und ist heute selbstverständlich. Neue Steuern entstehen dadurch nicht. Was entsteht, ist Sichtbarkeit.
Was das praktisch heißt
Vollständigkeit zählt mehr
Bisher war eine unvollständige Aufstellung vor allem ein Problem für dich. Künftig fällt eine Lücke auch auf der anderen Seite auf.
Rückwirkung gibt es nicht
Gemeldet wird ab dem Geltungszeitraum. Frühere Jahre sind davon nicht erfasst, bleiben aber ohnehin erklärungspflichtig.
Eigene Wallets
Wer selbst verwahrt, hat keinen meldenden Dienstleister. Die Aufzeichnungspflicht liegt damit unverändert und vollständig bei dir.
Auch außerhalb der EU
Der Rahmen ist international angelegt. Die Vorstellung, eine Börse im Ausland bleibe dauerhaft unsichtbar, trägt nicht mehr.
Aus einer Bringschuld wird ein Abgleich
Vorher lag die Angabe allein bei dir. Die Behörde konnte sie kaum überprüfen, solange keine Daten vorlagen. Das war nie eine Erlaubnis, etwas wegzulassen, aber es war praktisch folgenlos.
Jetzt liegen der Behörde Daten vor, bevor du etwas erklärst. Deine Angaben werden damit vergleichbar. Abweichungen fallen auf, ohne dass jemand aktiv suchen muss.
Für Menschen mit vollständigen eigenen Aufzeichnungen ändert das wenig. Für alle anderen wird sichtbar, was vorher unsichtbar blieb.
Gemeldet werden Vorgänge, nicht Ergebnisse. Was steuerlich daraus folgt, ergibt sich erst aus dem Zusammenhang mit deinen übrigen Beständen. Die Meldung ersetzt deine eigenen Aufzeichnungen also nicht, sie macht sie wichtiger.
Häufige Fragen
Muss ich wegen DAC8 mehr Steuern zahlen?
Nein. Die Regelung betrifft den Informationsaustausch, nicht die Höhe der Steuer. Was steuerpflichtig war, war es auch vorher.
Werden meine Wallet-Adressen gemeldet?
Gemeldet werden Daten, die bei meldepflichtigen Dienstleistern anfallen. Eine selbstverwahrte Wallet ohne Dienstleister ist davon nicht erfasst. Die Vorgänge dort bleiben trotzdem erklärungspflichtig.
Was ist mit Börsen außerhalb der EU?
Der Rahmen ist auf internationale Anwendung angelegt und wird laufend erweitert. Auf dauerhafte Unsichtbarkeit sollte man nicht bauen.
Muss ich selbst etwas melden?
Die Meldepflicht trifft die Anbieter, nicht dich. Deine Pflicht bleibt die Steuererklärung, wenn ein erklärungspflichtiger Vorgang stattgefunden hat.
Offizielle Primärquellen: Europäische Kommission: DAC8
Quellen und Einordnung
- Richtlinie der Europäischen Union zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Steuerbereich
- Bundesministerium für Finanzen (BMF), Informationen zum automatischen Informationsaustausch
Diese Seite dient der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellt keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Rechtsberatung dar. Umsetzung, Fristen und Umfang der Meldepflichten können sich ändern und sind im Einzelfall zu prüfen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
Inhaltlicher Stand: August 2026
