Krypto in der Steuererklärung Schweiz
Wie du deine Kryptowerte Schritt für Schritt deklarierst: vom Bestand zum Jahresende über den Steuerwert bis zu den Erträgen.
In der Schweiz zählt vor allem, was du besitzt, nicht was du verdient hast.
Darum gehören Kryptowerte jedes Jahr in die Steuererklärung, auch ohne einen einzigen Verkauf.

Das Problem
Nichts verkauft und trotzdem deklarieren
Du hast im ganzen Jahr keinen Coin verkauft und fragst dich, ob deine Kryptowerte überhaupt in die Steuererklärung gehören. In der Schweiz lautet die Antwort ja.
Kryptowährungen gelten als bewegliches Vermögen. Sie unterliegen der Vermögenssteuer, die Kantone und Gemeinden erheben. Deshalb zählt jedes Jahr der Bestand am Ende der Steuerperiode, unabhängig davon, ob du gekauft, verkauft oder nur gehalten hast.
Warum Kursgewinne im Privatvermögen meist steuerfrei bleiben und Verluste dafür nicht zählen, erklärt der Ratgeber Krypto Steuer Schweiz. Hier geht es um die Praxis: was du wohin einträgst.
- Schritt 1Bestand festhalten. Menge je Kryptowährung zum Ende der Steuerperiode, über alle Börsen und Wallets.
- Schritt 2Steuerwert bestimmen. Den Wert je Einheit aus der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung nehmen.
- Schritt 3Ins Wertschriftenverzeichnis eintragen. Jede Kryptowährung als eigene Zeile mit Menge und Steuerwert.
- Schritt 4Erträge angeben. Staking, Lending, Mining und Airdrops gesondert als Einkommen erfassen.
- Schritt 5Belege ablegen. Auszüge und Notizen so aufbewahren, dass du jede Zahl später nachweisen kannst.
Schritt 1
Den Bestand zum Jahresende festhalten
Grundlage ist die Menge, die dir am Ende der Steuerperiode gehört, in der Regel am 31. Dezember.
Zähle dafür alle Orte zusammen: jede Börse, jede App und jede eigene Wallet. Börsen bieten meist einen Jahresauszug an. Für eine eigene Wallet notierst du die Menge selbst, am besten mit einem Bildschirmfoto der Adresse und dem Datum.
Auch Coins, die gerade im Staking gebunden sind oder auf einer Plattform verliehen werden, gehören dir und zählen zum Bestand. Dasselbe gilt für Stablecoins: Sie sind Kryptowerte wie alle anderen.
Ein Übertrag zwischen zwei eigenen Wallets ändert am Bestand nichts. Er darf nicht doppelt gezählt werden, auch wenn er in zwei Auszügen auftaucht. Wie du einen Jahresauszug richtig liest, zeigt der Ratgeber Börsenexport für die Steuer richtig lesen.
Schritt 2
Den Steuerwert aus der Kursliste nehmen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht jedes Jahr eine Kursliste. Für die verbreiteten Kryptowährungen steht dort ein Steuerwert je Einheit zum Jahresende.
Diesen Wert multiplizierst du mit deiner Menge. Steht eine Kryptowährung nicht in der Kursliste, nimmst du in der Regel den Kurs einer führenden Handelsplattform zum Stichtag in Franken. Gibt es gar keinen Kurs, gilt meist der ursprüngliche Kaufpreis in Franken.
| Kryptowährung | Menge | Steuerwert je Einheit | Steuerwert |
|---|---|---|---|
| Coin A | 0,5 | 60.000 Fr. | 30.000 Fr. |
| Coin B | 4 | 2.500 Fr. | 10.000 Fr. |
| Coin C (nicht in der Kursliste) | 1.000 | 1,20 Fr. (Kurs einer Handelsplattform) | 1.200 Fr. |
Im Beispiel kommen 41.200 Franken als Steuerwert in die Steuererklärung. Wie viel Vermögenssteuer daraus wird, hängt vom Kanton, der Gemeinde, den Freibeträgen und deinem übrigen Vermögen ab.
Die Vermögenssteuer erhebt nicht der Bund, sondern der Kanton zusammen mit der Gemeinde. Freibeträge und Sätze unterscheiden sich deshalb stark. Der Steuerwert deiner Kryptowerte wird zu deinem übrigen Vermögen gezählt, Schulden werden abgezogen, und erst das Ergebnis wird besteuert.

Schritt 3
Ins Wertschriftenverzeichnis eintragen
Kryptowerte gehören in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, in manchen Kantonen in ein eigenes Formular für das übrige Vermögen.
Trage jede Kryptowährung als eigene Zeile ein, mit Bezeichnung, Menge und Steuerwert. Viele Steuerprogramme der Kantone bieten dafür eine Auswahl an, die den Wert aus der Kursliste übernimmt. Wo genau die Zeilen stehen, zeigt die Wegleitung deines Kantons.
Halte die Bezeichnung eindeutig. Gibt es einen Coin auf mehreren Netzwerken, notiere, welchen du meinst. So lässt sich der Steuerwert später zuordnen.
Schritt 4
Erträge gesondert angeben
Laufende Erträge sind etwas anderes als ein Kursgewinn. Sie gelten als Einkommen und werden zum Wert im Zeitpunkt des Erhalts in Franken angegeben.
Staking
Erträge aus Staking über einen Pool gelten in der Regel als Ertrag aus beweglichem Vermögen. Wer selbst einen Validator betreibt, muss prüfen lassen, ob eine selbständige Tätigkeit vorliegt.
Lending
Zinsen für verliehene Kryptowerte sind ebenfalls Einkommen und gehören zu den Erträgen.
Mining
Die Belohnung für Mining ist steuerbares Einkommen, je nach Umfang auch aus selbständiger Tätigkeit.
Airdrops
Zugeteilte Token gelten zum Wert bei der Zuteilung als Ertrag aus beweglichem Vermögen.
Ein Beispiel mit erfundenen Werten: Über das Jahr erhältst du aus Staking 0,2 Einheiten von Coin B. Beim Erhalt waren sie zusammen 480 Franken wert. Diese 480 Franken gibst du als Ertrag an.
Was du als Ertrag erhältst, gehört danach auch zum Bestand. Zum Jahresende taucht es also ein zweites Mal auf, diesmal im Vermögen. Das ist keine doppelte Steuer auf dasselbe, sondern zwei verschiedene Steuern: eine auf das Einkommen, eine auf das Vermögen.
Schritt 5
Belege so ablegen, dass du sie wiederfindest
Die Steuerverwaltung kann nachfragen, auch Jahre später. Dann hilft dir nur, was du heute ablegst.
- Jahresauszüge jeder Börse und App zum Ende der Steuerperiode.
- Eigene Wallets mit Adresse, Menge und Datum, etwa als Bildschirmfoto.
- Kursquelle für jede Kryptowährung, die nicht in der Kursliste steht.
- Erträge mit Datum, Menge und Wert in Franken beim Erhalt.
Lege alles eines Jahres in einem Ordner ab. Im nächsten Jahr beginnst du mit dem Bestand, mit dem das alte geendet hat.
Die Grenze
Wann aus privatem Halten Handel wird
Steuerfrei sind Kursgewinne nur, solange du dein Privatvermögen verwaltest. Wer als gewerbsmässiger Händler gilt, versteuert die Gewinne als Einkommen und zahlt zusätzlich Sozialabgaben.
Die Steuerverwaltung prüft das nach dem Gesamtbild und wendet dafür ihre Regeln zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel sinngemäss an. Je häufiger du umschichtest, je kürzer du hältst, je mehr du im Verhältnis zu deinem Vermögen handelst und je mehr du mit geliehenem Geld arbeitest, desto näher rückst du an diese Grenze. Auch wenn die Gewinne einen großen Teil deines Einkommens ausmachen, spricht das dafür.
Wer kauft und über Jahre liegen lässt, ist davon in aller Regel weit entfernt. Bist du unsicher, gehört dein Fall in eine Beratung, bevor du die Erklärung abgibst.
Fehlerquellen
Was beim Deklarieren oft schiefgeht
Das hilft dir
Eine Liste pro Jahr reicht oft schon.
Ein Stichtag
Alle Bestände am selben Tag festhalten, über alle Börsen und Wallets.
Ein Wert je Einheit
Den Steuerwert aus der Kursliste nehmen statt eines beliebigen Kurses.
Belege sammeln
Jahresauszüge und Notizen zur eigenen Wallet zusammen ablegen.
Das passiert oft
Kleine Lücken fallen später auf.
Wallet vergessen
Eine eigene Wallet taucht in keinem Auszug einer Börse auf.
Doppelt gezählt
Ein Übertrag zwischen eigenen Wallets wird als zweiter Bestand eingetragen.
Erträge übersehen
Staking-Erträge werden nur im Bestand erfasst, nicht als Einkommen.
Praktische Fragen
So prüfst du deine Angaben
- Vollständig: Sind alle Börsen, Apps und eigenen Wallets in deiner Liste?
- Stichtag: Gilt jede Menge für dasselbe Datum am Ende der Steuerperiode?
- Steuerwert: Hast du den Wert aus der Kursliste genommen, und für nicht gelistete Coins einen nachvollziehbaren Kurs?
- Erträge: Sind Staking, Lending, Mining und Airdrops als Einkommen angegeben?
- Handel: Passt deine Tätigkeit noch zur privaten Vermögensverwaltung?
Wie es in Österreich läuft, wo ohne Verkauf meist nichts zu erklären ist, zeigt der Ratgeber Krypto in der Steuererklärung.
R4X Merksätze
Fünf Sätze, die bleiben
- In der Schweiz zählt jedes Jahr der Bestand.
- Der Steuerwert kommt aus der Kursliste der Steuerverwaltung.
- Jede Kryptowährung bekommt eine eigene Zeile im Wertschriftenverzeichnis.
- Erträge sind Einkommen, auch wenn sie als Coins kommen.
- Häufiges Handeln kann aus privatem Halten Handel machen.
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Inhaltlicher Stand: November 2026