Krypto-Verluste in Österreich steuerlich nutzen
Ein Verlust ist ärgerlich, aber er ist nicht wertlos. Realisierte Verluste senken die Steuer auf deine Gewinne, wenn du sie im richtigen Topf und im richtigen Jahr geltend machst. Beides wird regelmäßig übersehen.
Gewinne und Verluste gegenüberstellen
Der Steuer Check ordnet deine Vorgänge nach den Regeln des gewählten Landes ein und berücksichtigt dabei den Verlustausgleich.
Steuer Check öffnen Kostenlos · ohne Anmeldung · Berechnung läuft in deinem BrowserNur realisierte Verluste zählen
Der häufigste Irrtum kostet nichts und bringt nichts: Ein Coin, der im Minus liegt, ist steuerlich unsichtbar. Solange du hältst, existiert der Verlust nur auf dem Bildschirm. Steuerlich wirksam wird er erst in dem Moment, in dem du tatsächlich verkaufst.
Das gilt spiegelbildlich auch für Gewinne, und genau darin liegt die Gestaltungsmöglichkeit. Wer im laufenden Jahr Gewinne realisiert hat und gleichzeitig Positionen mit Buchverlusten hält, kann durch einen Verkauf dieser Positionen die Bemessungsgrundlage senken. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von deiner Einschätzung zur Position ab und nicht von der Steuer allein.
Wichtig ist auch die Herkunft. Verluste aus Altbestand, also aus Coins, die vor dem 1. März 2021 angeschafft wurden, wirken nicht ausgleichend. Wo Gewinne nicht besteuert werden, werden Verluste auch nicht berücksichtigt.
Auch bei steuereinfachen Anbietern läuft die Verlustverwertung über die Erklärung. Der automatische Abzug rechnet Gewinne ab, er gleicht keine Verluste über verschiedene Anbieter hinweg aus. Wer das will, muss selbst erklären.
Ein Tausch in eine andere Kryptowährung realisiert keinen Verlust. Auch der Wechsel in einen Stablecoin nicht. Weil der Tausch steuerneutral ist, wandern die Anschaffungskosten einfach mit. Verwertbar wird ein Verlust erst durch den Verkauf gegen Euro.
Das ist der Punkt, an dem im Dezember die meisten Fehler passieren. Wer Positionen im Minus in einen Stablecoin schiebt, um noch Verluste zu nutzen, hat steuerlich nichts realisiert.
Was sich womit verrechnen lässt
Der Ausgleich findet innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen statt. Alles außerhalb dieses Bereichs bleibt unberührt, egal wie hoch dein Verlust ist.
Der 31. Dezember ist eine harte Grenze
Hier unterscheidet sich Österreich deutlich von Deutschland, und der Unterschied ist teuer, wenn man ihn nicht kennt.
Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es in Österreich keinen Verlustvortrag. Was du in einem Kalenderjahr nicht gegen Gewinne stellen kannst, verfällt. Es wandert nicht ins nächste Jahr und lässt sich nicht rückwirkend verwenden.
In Deutschland ist das anders geregelt: Dort können nicht verrechnete Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften in das Vorjahr zurück oder in Folgejahre vorgetragen werden. Wer deutsche Ratgeber liest und daraus schließt, sein österreichischer Verlust sei ohnehin irgendwann nutzbar, verschenkt Geld.
Praktisch heißt das: Der Blick auf die Jahresbilanz gehört in den Dezember, nicht in den März. Wenn realisierte Gewinne im Jahr angefallen sind, ist das die letzte Gelegenheit, ihnen realisierte Verluste gegenüberzustellen.
| Frage | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Ausgleich im selben Jahr | Ja, innerhalb Kapitalvermögen | Ja, innerhalb §23 |
| Vortrag in Folgejahre | Nicht vorgesehen | Möglich |
| Rücktrag ins Vorjahr | Nicht vorgesehen | Möglich |
| Ausgleich mit Gehalt | Ausgeschlossen | Ausgeschlossen |
Wo der Ausgleich automatisch passiert und wo nicht
Inländisches Depot
Bei österreichischen Banken und Brokern wird der Ausgleich innerhalb des Depots in der Regel automatisch vorgenommen. Du musst nichts tun.
Ausländische Börse
Hier passiert nichts von selbst. Der Ausgleich muss aktiv in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sonst bleibt er ungenutzt.
Eigene Wallet
Vorgänge in selbstverwahrten Wallets kennt niemand außer dir. Vollständige eigene Aufzeichnungen sind hier die Grundlage für alles Weitere.
Mehrere Plattformen
Der Ausgleich über verschiedene Anbieter hinweg ergibt sich nicht von allein. Er entsteht erst, wenn du alle Vorgänge in einer Aufstellung zusammenführst.
Sechs Fehler beim Verlustausgleich
- In einen Stablecoin tauschen statt zu verkaufenDer Tausch ist steuerneutral und realisiert deshalb auch keinen Verlust. Nur der Verkauf gegen Euro zählt.
- Auf den Buchverlust wartenWer im Dezember hofft, dass sich der Kurs erholt, und im Jänner verkauft, hat den Ausgleich für das abgelaufene Jahr verloren.
- Verluste aus Altbestand ansetzenCoins von vor dem 1. März 2021 wirken nicht ausgleichend. Der Versuch führt zu einer falschen Erklärung.
- Nur eine Plattform betrachtenDer Verlust liegt oft auf der einen Börse, der Gewinn auf der anderen. Ohne Zusammenführung sieht man das nicht.
- Gebühren weglassenAnschaffungsnebenkosten erhöhen den Einstand und vergrößern damit den Verlust. Sie fallen häufig aus der Aufstellung, weil sie in einer dritten Währung abgerechnet wurden.
- Auf den Vortrag hoffenDen gibt es für dieses Einkommen in Österreich nicht. Diese Annahme stammt fast immer aus deutschen Quellen.
Was der Steuer Check daraus macht
Der Steuer Check ordnet deine Vorgänge nach österreichischen Regeln ein und stellt Gewinne und Verluste gegenüber. Was dabei herauskommt, ist ein Orientierungswert und eine nachvollziehbare Aufstellung, mit der du in ein Beratungsgespräch gehen kannst.
Der Verlustausgleich ist im Steuer Check bereits berücksichtigt. Er ordnet jeden Vorgang nach den Regeln des gewählten Landes ein und stellt Gewinne und Verluste desselben Jahres gegenüber.
Häufige Fragen
Kann ich Krypto-Verluste in Österreich überhaupt geltend machen?
Ja. Realisierte Verluste aus Neubestand können innerhalb desselben Kalenderjahres mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, etwa mit Gewinnen aus anderen Krypto-Verkäufen oder mit Kursgewinnen aus Aktien.
Kann ich einen Verlust ins nächste Jahr mitnehmen?
Für private Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in Österreich kein Verlustvortrag vorgesehen. Nicht genutzte Verluste verfallen mit dem Jahreswechsel. In Deutschland ist das anders geregelt.
Zählt ein Kursverlust, den ich nur auf dem Papier habe?
Nein. Nur realisierte Verluste aus einem tatsächlichen Verkauf zählen. Eine gefallene Position im Bestand hat steuerlich keine Wirkung.
Kann ich Krypto-Verluste mit meinem Gehalt verrechnen?
Nein. Der Ausgleich ist auf Einkünfte aus Kapitalvermögen beschränkt. Lohn, Gehalt, betriebliche Einkünfte und Mieteinnahmen bleiben außen vor.
Was passiert, wenn ich dieselbe Position kurz nach dem Verkauf wieder kaufe?
Der Verkauf realisiert den Verlust, der Rückkauf beginnt eine neue Anschaffung mit neuen Anschaffungskosten. Ob eine sehr kurzfristige Wiederanschaffung im Einzelfall anders gewürdigt wird, gehört mit einer Steuerberatung besprochen.
Offizielle Primärquellen: BMF Österreich: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
Quellen und Einordnung
- Bundesministerium für Finanzen (BMF), Informationen zur Besteuerung von Kryptowährungen
- Einkommensteuergesetz, §27 und §27b
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Merkblätter zur Kryptobesteuerung
Diese Seite dient der allgemeinen Information und Bildung. Sie stellt keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Rechtsberatung dar. Die dargestellten Regeln sind vereinfacht und können den Einzelfall nicht abbilden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Alle Entscheidungen erfolgen eigenverantwortlich.
Inhaltlicher Stand: August 2026
